Vergewaltigungsanklage: Prozess brachte keine eindeutige Klärung

30. Mär. 2018

Am vergangenen Dienstag fand am Landesgericht St. Pölten ein Prozess statt, der verhandelte, ob zwei Asylwerber im April des Vorjahres ein 15jähriges Mädchen in Tulln vergewaltigt haben. Die Angeklagten wurden im Zweifel freigesprochen.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. An dessen Ende erfolgte eine mündliche Urteilsbegründung durch den vorsitzenden Richter. Darüber berichteten die Medien, beispielhaft ist der Bericht der APA weiter unten dargestellt. Auf Anfrage der Stadtgemeinde Tulln hat das Landesgericht mitgeteilt, dass die Urteilsbegründung nicht schriftlich vorliegt und daher auch nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Eine seriös fundierte Stellungnahme der Stadtgemeinde (bzw. von mir) zu diesem Prozessausgang ist daher nicht möglich.

An dieser Stelle sei weiters angemerkt, dass das Rote Kreuz auch die verbliebenen drei Container-Standorte in Tulln schließen werde, da es keinen ausreichenden Bedarf mehr nach diesen Unterbringungsmöglichkeiten gibt.

Hier der Bericht der APA:

Prozess um Vergewaltigung in Tulln: Freisprüche im Zweifel für Duo 

Utl.: Richter verwies auf Widersprüche in Aussagen des 15-jährigen Mädchens - Urteil des Landesgerichtes St. Pölten nicht rechtskräftig

St. Pölten (APA) -

Zwei 19-Jährige sind am Dienstag in St. Pölten vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln im Zweifel freigesprochen worden. Der Richter verwies in der Urteilsbegründung auf zahlreiche Widersprüche in den Aussagen des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die beiden Asylwerber wurden in Folge enthaftet.

Zwei Mitglieder des Schöffensenats seien für einen Freispruch und zwei für einen Schuldspruch gewesen, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Abend. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Er verwies auf Widersprüche in den fünf Einvernahmen des Mädchens u.a. in Bezug auf den Ablauf des Geschehens - etwa, ob es zwei oder drei Männer gewesen seien. Der Vorfall habe sich "sicher nicht wie in der Anklageschrift" zugetragen, sagte der Richter. Der gesamte Schöffensenat gehe davon aus, dass es wohl zunächst zu einem "mehr oder weniger freundschaftlichen Treffen" zwischen den drei oder vier Beteiligten gekommen sei, bei dem auch ein Joint im Spiel gewesen sei.

Die 15-Jährige hatte angegeben, am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und drei Mal vergewaltigt worden zu sein. Schließlich habe sie sich losreißen können und sei nach Hause geflüchtet. Im Krankenhaus waren u.a. Kratzspuren festgestellt worden, zudem waren Spermaspuren der beiden Angeklagten sichergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft habe zur Aufklärung "alle Register gezogen", verwies der Richter in seiner ausführlichen Urteilsbegründung auch auf die durchgeführte Massen-DNA. 65 Männer hatten über Anordnung der Anklagebehörde DNA-Proben abgeben müssen. In Folge waren die beiden 19-Jährigen aus Afghanistan und Somalia als Verdächtige ausgeforscht worden. Nach der Festnahme des Duos hatte der Tullner Bürgermeister Peter Eisenschenk (ÖVP) bis zur endgültigen Klärung der Causa einen Aufnahmestopp für die Zuteilung neuer Asylwerber erlassen.

Die Angeklagten hatten sich am Dienstag laut ihren Verteidigerinnen nicht schuldig bekannt, nach Angaben der beiden Asylwerber soll der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sein. Der Richter hielt in der Urteilsbegründung auch fest, dass es Widersprüche in den Angaben des Erstbeschuldigten gegeben habe. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.