Grünflächen auf großen Parkplätzen sollen bald vorgeschrieben werden können

18. Sep. 2020

Seit rund einem Jahr fordert die Stadtgemeinde Tulln vom Land Niederösterreich die Ermöglichung von mehr Mitspracherecht bei der Neuerrichtung von Parkflächen – denn bisher gab es für Gemeinden keinen Gestaltungsspielraum, diese zumeist großflächige, klimaschädliche Bodenversiegelung zu reduzieren. Die derzeit zur Begutachtung aufliegende Novelle des Raumordnungsgesetzes soll dies ändern. Wir freuen uns sehr, dass die Änderung des Raumordnungsgesetzes viele Maßnahmen für mehr Bodenschutz vorsieht und speziell unser Anliegen in Form der Möglichkeit zu gemeindeeigenen Verordnungen berücksichtigt wurde.

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf: „Die Stadt Tulln setzt genauso wie das Land Niederösterreich auf Klimaschutz und den Schutz unserer Böden – mit der vorgesehenen Änderung des Raumordnungsgesetzes gehen wir hier gemeinsam erneut einen großen Schritt. Bereits in den letzten Jahren konnten wir den Bodenverbrauch in Niederösterreich durch strenge Gesetze, Siedlungsgrenzen und innovative Grünraumprojekte nahezu halbieren. Im Vergleich der Bundesländer sind wir damit Vorreiter. Diesen Weg gehen wir zum Wohle unseres Klimas konsequent weiter.“

Auflagen können verordnet werden

Ziel der Intervention Tullns beim Land NÖ war, dass Gemeinden als Baubehörde Auflagen vorschreiben können, um Parkplätze in Form von tristen Asphaltwüsten zu verhindern. Als mögliche Maßnahmen wurden versickerungsoffene Flächen, sodass Regenwasser direkt vor Ort versickern kann, sowie an anteilige Grünräume mit Baumpflanzungen genannt. Laut Gesetzesentwurf sollen nun mittels städtischem Bebauungsplan Vorgaben in folgenden Bereichen möglich werden:

  • „Begrünung von Gebäudedächern und Fassaden in einem bestimmten Ausmaß sowie die Bepflanzung und deren Erhaltung bei Errichtung betrieblicher und privater Abstellanlagen“ (=Parkplätze)
  • „Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat“ (=Regenwasser-Versickerung ins Grundwasser)
Bisher auf Entgegenkommen der Errchter angewiesen

Ein für die bisherige Situation sehr gutes Beispiel zeigte sich in der Stadtgemeinde Tulln im Sommer 2019, als eine neue Eurospar-Filiale in Tulln inklusive großem Parkplatz eröffnet wurde. In den Tagen rund um die Eröffnung wurden auch 8 Bäume am Parkplatz gesetzt und es wurde ein Grünstreifen mit Staudenpflanzen angesät. Diese Pflanzungen wurden von SPAR auf Ersuchen der Stadtgemeinde durchgeführt und finanziert. Künftig sollen Gemeinden nicht auf Entgegenkommen angewiesen sein, sondern aktiv Maßnahmen einfordern können.