Anti-Teuerungspaket: Tulln setzt Gebührenerhöhung aus und richtet Sozialfonds ein

09. Okt. 2022

Die enorm gestiegenen Kosten u.a. bei Strom und Gas und die inflationsbedingten Preissteigerungen in sämtlichen Lebensbereichen machen vielen BürgerInnen zu schaffen. Zusätzlich zu den Entlastungspaketen von Land und Bund hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln daher in seiner letzten Sitzung einstimmig drei Maßnahmen beschlossen.

Aussetzung der Inflationsanpassung für Gebühren und Entgelte

Die von der Gemeinde festgesetzten und eingehobenen Gebühren und Entgelte werden üblicherweise jährlich an die Inflation angepasst, da auch die Aufwendungen entsprechend steigen – zum Beispiel wird mit den Eintrittsentgelten in die Freizeiteinrichtungen deren kostenintensiver Betrieb mitfinanziert. Für das Jahr 2023 hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln einstimmig beschlossen, sämtliche Gebühren und Entgelte nicht zu erhöhen und die Preise von 2022 beizubehalten. Aufgrund der gestiegenen Aufwendungen ergibt dies bei der aktuellen Inflation einen Einnahmen-Entfall von ca. € 1,1 Mio. Euro im kommenden Jahr.

Jede Zeit erfordert ihre eigene Gebührenstrategie. Da ein großer Teil der Bevölkerung nun vor finanziellen Herausforderungen steht und gleichzeitig seitens der Stadtgemeinde entsprechende Rücklagen vorhanden sind, um den Einnahmenentfall zu kompensieren, werden wir unsere Gebühren und Entgelte heuer nicht anheben. Wir möchten damit die BürgerInnen ein stückweit entlasten und sehen es als zumindest kleinen Beitrag dazu, die Inflation nicht noch weiter zu befeuern.

Sozialfonds: € 200.000,- für in Not geratene BürgerInnen

Als zweite Unterstützungsmaßnahme für die BürgerInnen Tullns wurde ein Fördermodell beschlossen, dass treffsicher genau jenen Menschen zu Gute kommt, die tatsächlich in Not geraten sind: Aus dem laufenden Budget wurde ein Sozialfonds in Höhe von € 200.000,- eingerichtet. Er soll gezielt Personen unterstützen, die nachweislich in einer finanziellen Notlage sind und daher nicht mehr in der Lage sind, vitale Ziele wie Ernährung, Wohnung, Ausbildung oder Erhaltung der Gesundheit zu verfolgen. Die Anspruchsberechtigung ist nicht an ein bestimmtes Einkommen gekoppelt. Aus dem Sozialfonds kann eine einmalige Unterstützungszahlung von bis zu € 500,- gewährt werden, die im Einzelfall im Sozialausschuss beschlossen wird.

In diesen schweren Zeiten in finanzielle Not zu geraten, ist keine Schande – und hier zu helfen sehen wir als Gemeinde als unsere Aufgabe und Pflicht. Haben Sie also keine Scham, sich zu melden. Wenn Sie jemanden kennen, der eine Unterstützung gut brauchen könnte, aber dem es unangenehm ist, sich selbst bei der Gemeinde zu melden: Der Erstkontakt für die Unterstützung aus dem Sozialfonds kann auch durch andere Personen – Nachbarn, Bekannte, Verwandte – erfolgen.

So kommen Sie zu Ihrer Unterstützung aus dem Sozialfonds:

Melden Sie sich schriftlich und schildern Sie kurz Ihre Situation bzw. die Situation einer Ihnen bekannten Person, die in Not geraten ist:

  • per E-Mail an Stadträtin Elfriede Pfeiffer (elfriede.pfeiffer [at] tulln.gv.at),
  • postalisch an Stadtgemeinde Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln oder
  • per Abgabe Ihres Schreibens im Bürgerservice Tulln oder Langenlebarn.

Teilen Sie uns ggf. gleich mit, welche Ausgaben Sie bzw. die betreffende Person aktuell nicht abdecken können. Wir setzen uns dann direkt mit Ihnen bzw. der von Ihnen genannten Person in Verbindung.

Heizkostenzuschuss erhöht: Insgesamt € 570,- von Land und Gemeinde

Weiters wurde im Gemeinderat der jährliche Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Tulln beschlossen und für die kommende Saison erhöht: Im Vorjahr betrug der Heizkostenzuschuss der Gemeinde € 210,-, heuer wurde er auf € 270,- angehoben. Voraussetzung für den Antrag sind der Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Tulln und vorgegebene Einkommensgrenzen (wie bei der Tullner SozialCard).

Weiters kann auch der Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich (€ 300,-) bei der Stadtgemeinde beantragt werden. Insgesamt können also bis zu € 570,- an Unterstützung geltend gemacht werden. Beide Heizkostenzuschüsse – jener der Stadtgemeinde und jener des Landes Niederösterreich – können im Bürgerservice in Tulln und Langenlebarn beantragt werden. Der Auszahlungszeitraum für beide Heizkostenzuschüsse endet mit 31. März 2023. Wichtig: Zur eindeutigen Personenidentifizierung ist bei der Antragstellung die e-card vorzulegen!