Erneut Vorreiter: Stadtgemeinde Tulln organisiert Impf-Angebot an Schule

04. Sep. 2021

Angesichts der nahezu stagnierenden Impfquote laufen wir sehenden Auges erneut in eine weitere extrem kritische Phase der Pandemie, die Überlastung der Spitäler im Herbst wird täglich wahrscheinlicher. Das Motto heißt daher: Impfen, impfen und impfen. Kinder und Jugendliche sind wichtige Faktoren im Infektionsgeschehen und könnten ebenfalls schwer erkranken. Deshalb starten wir – offenbar als erste Gemeinde im Land – direkt an Schulen ein niederschwelliges Impf-Angebot.

Quarantäne und Klassen-Schließungen vorbeugen

Mit dem neuen Schuljahr beginnt auch die Herausforderung, so gut wie möglich durch die 4. Welle der Corona-Pandemie zu kommen – im Bereich der Schulen nach Möglichkeit ohne der Notwendigkeit temporärer Schließungen und eines damit verbundenen Home-Schoolings, das wiederum die Eltern jüngerer Kinder fordert. Auf Basis der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums sowie der Europäischen Arzneimittel-Agentur bietet die Stadtgemeinde Tulln in Zusammenarbeit mit dem Land NÖ daher allen SchülerInnen in Tullner Schulen ab dem 12. Lebensjahr eine Impfgelegenheit zum Schutz vor einer COVID-Erkrankung direkt in den Schulen an.

Information und Impfung vor Ort

Gleich in der ersten Schulwoche gibt es zunächst in den beteiligten Schulen* Informationstermine, bei denen auch individuelle Fragen angesprochen werden können. In der zweiten Schulwoche werden daraufhin Impf-Termine angeboten – unter Aufsicht der jeweiligen Schulärzte und in demselben sicheren Modus, der auch in den landesweiten Impfstraßen durchgeführt wurde. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos. Für die SchülerInnen unter 14 Jahren ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig, welche durch Mitgabe des unterschriebenen Aufklärungsbogen erfolgen kann. Verabreicht wird der Impfstoff „Biontech-Pfizer“, die Zweitimpfung erfolgt dann nach 3 Wochen ebenfalls direkt in der Schule.

*HAK/HAS Tulln, BG/BRG und HLW Tulln, Sport-Mittelschule, Musik-Mittelschule, Mittelschule Marc Aurel, Allgemeine Sonderschule, Polytechnische Schule.

Vollimmunisierte SchülerInnen müssen nicht in Quarantäne

Neben der Gesundheit der SchülerInnen ist auch die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes ein wesentliches Argument – denn vollimmunisierte SchülerInnen werden nach einem Kontakt mit infizierten KlassenkollegInnen von der Gesundheitsbehörde nicht als K1-Personen eingestuft und müssen daher Seite 2 von 2 nicht in Quarantäne. Vor allem für Eltern jüngerer SchülerInnen, die ggf. beaufsichtigt oder im Home Schooling unterstützt werden müssen, bedeutet das eine wesentliche Erleichterung.

Nationale und internationale Empfehlungen

Neben dem Nationalen Impfgremium und der Europäischen Arzneimittelagentur hat sich auch die Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde mit Nachdruck für die Impfung auch für 12- bis 15-jährige Kinder ausgesprochen, ebenso gibt es mittlerweile etliche Studien dazu. Unter anderem hat nun auch die Ständige Impfkommission Deutschlands (STIKO) eine entsprechende Impfempfehlung für Jugendliche ab 12 Jahren aufgrund neuer Überwachungsdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen, ausgesprochen.