Gemeinsame Weiterentwicklung der Psychotherapie

05. Jun. 2008
Bei dieser Plenarrede  bin ich auf einige besonders wichtige Aspekte der Psychotherapie in Österreich eingegangen, die mir außerhalb des formalen Charakters der vorliegenden Novelle des EWR-Psychotherapiegesetzes ein Anliegen sind. Anlass war der geschehene traurige Freitod eines meiner besten Freunde wenige Tage vor dieser Plenarsitzung. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob jene Therapie, die er aus finanziellen Gründen abbrach, seinen Suizid verhindern hätte können. Sicher bin ich mir, dass seine Überlebenschancen mit einer entsprechenden Therapie wesentlich höher gewesen wären.
 
Nur noch unwissende und tabuisierende Narren zweifeln heute an der effektiven Wirksamkeit der Psychotherapie. Die Akzeptanz dieser Behandlungsmethode erhöht sich sogar im öffentlichen Bewusstsein, was zu immer größerem Engagement in diesem Bereich führt.
 
Dennoch gibt es noch viele Herausforderungen:
 
1)       Mindestens 2 % der Bevölkerung bedürfen laut einer Studie der Gesundheit Österreich GmbH einer psychotherapeutische Betreuung. Von diesen 160.000 Menschen hat gerade einmal ein Viertel das wortwörtliche Glück, dass die Therapie zur Gänze von der Krankenkassen finanziell gefördert wird. Ein weiteres Viertel erhält einen Kostenzuschuss von 21 Euro (seit 1992 unverändert!) wodurch bei den momentanen Stundentarifen ungefähr 50 Euro selbst zu tragen sind. Die restlichen 80.000 bleiben unversorgt oder kommen zur Gänze selbst für die Kosten auf, ohne in einer amtlichen Statistik aufzuscheinen. Mit anderen Worten: Wer besser verdient, ist psychisch besser versorgt.
 
2)       Es gibt keine einheitlichen geregelten Maßstäbe, die dafür sorgen, dass zumindest jene, die eine Therapie wirklich brauchen, diese tatsächlich von den Krankenkassen unterstützend erhalten. Das Modell der Salzburger Krankenkasse erscheint mir hier als ein besonders guter Ansatz.
 
3)   Der Gesetzgeber hat Anfang der 90er-Jahre die ASVG-Beiträge unter anderem zur Finanzierung der Psychotherapie erhöht und ist dabei von einem Finanzbedarf von rund 33 Mio Euro ausgegangen. Diese Grundlage ist längst überholt. Waren bei Inkrafttreten der 50. ASVG-Novelle 900 Psychotherapeuten in die Psychotherapieliste des Gesundheitsministeriums eingetragen, sind es heute bereits 6.500, also um 722% mehr.
 
4)   Die Suche nach einem geeigneten Therapeuten gestaltet sich für viele Menschen äußerst mühsam, die Schaffung bzw. Ausbau zentraler Beratungsstellen von Patienten und Angehörigen ist von großer Wichtigkeit. Vielfach gibt es nicht einmal Listen von Therapeuten die freie Therapieplätze zur Verfügung haben.
 
5)       Der nicht enden wollende Streit zwischen den Krankenkassen und verschiedenen Interessensvertretungen der Psychotherapeuten und seit kurzem zwischen den Verbänden der Therapeuten ist ebenfalls dringend in Ergebnis orientierte Lösungen umzuwandeln.
 

Im Sinne aller Patienten lade ich alle ein, offen über dieses Thema zu diskutieren, alle Parteien unter Einbindung von Experten und Praktikern, möglicherweise sogar in einer parlamentarischen Enquete. Laut Univ.-Prof. Dr. Kryspin-Exner kann es bis zu acht Jahre dauern, bis ein Patient die richtige Behandlung findet. Acht Jahre, die mein Freund nicht mehr hat. Lernen wir also gemeinsam, Zeit sinnvoll für Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger zu nutzen! (Klicken Sie hier für die Rede laut stenographischem Protokoll)