Projektbeginn: 48 neue Mietwohnungen im „Listhof“, die günstigsten in ganz Tulln

23. Dez. 2024

Als erste Maßnahme der langfristig angedachten Sanierung und Aufwertung des Listhofes werden zwei Gebäude (Königstetter Straße 96 und Ferdinand-Goldmann-Gasse 2-4) abgerissen. Statt den aktuell 24, bereits sehr in die Jahre gekommenen Gemeindewohnungen werden daraufhin 48 kompakte und leistbare Wohnungen entstehen. Langfristig soll das Areal Schritt für Schritt in seiner Gesamtheit mehr Wohnqualität erhalten.

Elfriede Pfeiffer, Vizebürgermeisterin und Stadträtin für Soziales und Wohnen: „Die Sanierung des Listhofes mit seinen wirklich nicht mehr zeitgemäßen Wohnstandards war mir immer ein Herzenswunsch. Ich bin froh, dass nun die erste Phase der Umsetzung beginnt – auch wenn die gesamtheitliche Aufwertung des Areals wohl lange dauern wird.“

Im Projekt „Ferdinand-Goldmann-Straße 2-4“ werden 48 Wohnungen mit 44 bis 71 m² entstehen. Sie werden behindertengerecht ausgeführt und mit Balkon, Aufzug, Fahrradboxen und Autoabstellplätzen ausgestattet sein. Ein wesentlicher Faktor, der die Wohnungen erschwinglicher macht: Bei der Vergabe wird nur eine Kaution in der Höhe von € 3.000,- fällig. Bei klassischen Genossenschaftswohnungen ist hingegen eine Anzahlung von bis zu € 55.000,- erforderlich.

Dieses Projekt setzt völlig neue Akzente im sozialen Wohnbau in Tulln – billigere neue Mietwohnungen bekommt man in Tulln nicht. Ich danke Vizebürgermeisterin und Stadträtin Elfriede Pfeiffer und der Tullnbau, allen voran Obmann KR Harald Schinnerl, für die Unterstützung und Förderung dieses Projektes.

Sozialer Wohnbau – dank Baurecht statt Grundstücksverkauf

Statt dem Verkauf der betreffenden Grundstücke zum marktüblichen Preis, mit dem die Stadt schätzungsweise um die 1,2 Mio. Euro lukrieren könnte, wird das Areal zur Umsetzung dieses Projektes für sozialen Wohnbau genutzt: Bereits 2023 beauftragte der Gemeinderat mittels Eigentümerweisung die Tullner Wohn Immobilien GmbH (TWI), die Grundstücke an die Tullnbau gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft zu einem günstigen Baurechtszins zu verpachten.

Faktoren für günstige Miete

Die Miete der entstehenden Wohnungen soll deutlich unter dem in Tulln üblichen Preis liegen. Die Stadtgemeinde Tulln, die TWI und die Tullnbau schrauben hier an verschiedenen Stellrädern, um diese günstige Miete möglich zu machen. Wesentlich sind diese Faktoren:

  • Grundstück: Üblicherweise muss vom Bauträger vor der Umsetzung eines Wohnbauprojektes das betreffende Grundstück gekauft werden. Diese sehr hohen Anschaffungskosten fließen dann in die Miete ein. In diesem Fall bleibt das Grundstück stattdessen im Eigentum der TWI, die ein Baurecht mit sehr geringem Baurechtszins gewährt. Auch der Baurechtszins wird zu einem Bestandteil der Miete, durch die geringe Höhe kann die Stadtgemeinde Tulln in Zusammenarbeit mit der Tullnbau aber die entsprechenden Kosten deutlich senken und damit einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung niedriger Wohnkosten leisten.
  • Baukosten: Schon in der Planung wurde darauf geachtet, die Wohnungen eher kompakt (2 bis 3 Zimmer), aber hochwertig zu errichten.
  • Wohnzuschuss: Die Umsetzung der Anlage wird vom Land Niederösterreich gefördert. Bei Gewährung des Wohnzuschusses kann die tatsächliche Mietbelastung wesentlich reduziert werden (einkommensabhängig).
  • Anzahlung / Kaution: Bei Vergabe der Wohnungen wird nur eine Kaution von € 3.000,- fällig – wobei diese Summe noch individuell abgeändert werden kann, z.B. auf sechs Monatsmieten.

Preisbeispiele die Ferdinand Goldmann-Straße 2 -4:

Preisbeispiel 1*:

Wohnung mit ca. 50 m² mit Balkon

1 Person, Netto-Einkommen: € 1.000,-

  • Kaution: € 3.000,-
  • Monatliche Miete: ca. € 600,-
  • Monatliche Miete nach Wohnzuschuss**: ca. € 300,-

Preisbeispiel 2*:

Wohnung mit ca. 70 m²

2 Personen und 1 Kind, Netto-Einkommen: € 2.100,-

  • Kaution: € 3.000,-
  • Monatliche Miete: ca. € 830,-
  • Monatliche Miete nach Wohnzuschuss**: ca. € 515,-

* Preis-Beispiele mit Stand 2024

** Wohnzuschuss: Maximal werden € 5,50 pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche (inkl. Betriebskostenpauschale) anerkannt. Abhängig vom Netto-Einkommen sowie Anzahl der Personen in der Wohnung (Hauptwohnsitz).

Die Zahlen, die die Tullnbau betreffen haben keinerlei Verbindlichkeit. Die Tullnbau ist aufgrund des WGG verpflichtet, den Hauptmietzins nach dem Kostendeckungsprinzip vorzuschreiben. Ohne Ausschreibungsergebnisse sind derzeit auch keine Grundlagen der Kosten bekannt. Der Wohnzuschuss (wie oben angeführt) kann nur zum aktuellen Stand angegeben werden – die Grundlagen können sich aber bis zum Erstbezug (Ende 2026/Anfang 2027) noch massiv ändern.