Tempolimit: 30, 40 oder 50 km/h – zwei Tullner Viertel haben vor dem Sommer 2025 die Wahl

16. Dez. 2024

Noch ist in Sachen 30er-Limits in Tulln nichts entschieden. Die Stadt des Miteinanders befährt – pardon – beschreitet einmal mehr den Weg der Bürgerbeteiligung. Wir entscheiden hier nichts über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern wollen und werden direkt ihre Meinung einholen.

Seit dem Frühjahr 2024 wird im Langenlebarner Viertel ein 30-km/h-Tempolimit getestet. „Ein derartiger Test umfasst idealerweise alle vier Jahreszeiten“, erklärt dazu die Leiterin der Fachabteilung Straßen und Verkehr, DI Dr. Cornelia Hebenstreit. Schließlich wären beispielsweise in den wärmeren Monaten deutlich mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs als in der kalten Jahreszeit, was sich auf die Geschwindigkeit auswirke. Während der gesamten Testperiode wurden Daten über das Verkehrsverhalten erhoben, die letzten Messungen werden Ende März 2025 durchgeführt.

Sobald alle Daten vorliegen wird informiert, dann ist die Bevölkerung am Wort.

Gemäß dem Motto „Die Gemeinde schafft die Grundlagen, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“ beschloss der Tullner Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung folgende weitere Vorgangsweise:

  1. Die Messergebnisse des Testbetriebs im Langenlebarner Viertel werden im April zusammengefasst und der Bevölkerung transparent zur Verfügung gestellt.
  2. Noch vor dem Sommer erfolgt eine Befragung der Bevölkerung im Langenlebarner Viertel und auch im Komponistenviertel (wo bereits seit drei Jahren ein Tempo-30-Limit besteht). Neben allgemeinen Beobachtungen (z.B. zur gefühlten Verkehrssicherheit, Disziplin bei der Beachtung des Tempolimits) wird insbesondere abgefragt, ob ein Tempo 30, Tempo 40 oder Tempo 50 in den beiden Wohnvierteln gelten soll.

Zudem haben wir uns schon jetzt darauf festgelegt, dass auf Durchzugsstraßen, wie der Langenlebarner oder der Königstetter Straße, im Gemeindegebiet Tempo 50 beibehalten wird, ausgenommen bestimmter Bereiche, zum Beispiel vor Schulen. Der genaue Modus der Befragung wird erst festgelegt. Fest steht, dass eine Variante gewählt wird, bei der Mehrfach-Abstimmungen ausgeschlossen werden.